Die Fahrerschmiede - Qualität in der Fahrerschmiedekunst seit 1956 - Team Nebgen & Wirtz


B196

Aus B mach B196!


Was in anderen europäischen Ländern, wie Italien, Frankreich und Österreich, bereits seit langem möglich ist, ist seit 2020 auch in Deutschland erlaubt.


Wenn Du

 

  • mindestens 25 Jahre jung bist und
  • bereits seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B hast

 


kannst Du mit wenig Aufwand und OHNE PRÜFUNG die Klasse A1* erhalten.


Bei uns bekommst Du das Komplettpaket zum Festpreis von gerade mal


749 Euro (inkl. MwSt) **


Das Paket beinhaltet die Grundgebühr, das Material (inklusive einem Motorradbuch) sowie Theorie- und Fahrstunden.


(* Genauer: Klasse B mit Kennziffer 196.)


(** Minimalstundensatz - im Preis enthalten sind 4 Theorieeinheiten á 90 Minuten und 5 Fahrpraxiseinheiten á 90 Minuten. Sollten weitere Stunden notwendig oder gewünscht sein, werden diese separat abgerechnet. Erfordert 5 Jährigen Vorbesitz der Klasse B und ein Mindestalter von 25 Jahren. Rabatt-Aktionen können bei diesem Angebot nicht angerechnet werden.


Nach Deiner Beschulung bekommst Du von uns einen schriftlichen Nachweis*.


Mit diesem und einem frischen Passbild, gehst Du zu Deinem zuständigen Bezirksrathaus und beantragst dort einen neuen Führerschein mit Kennziffer 196.


Hierfür brauchst Du lediglich unseren Nachweis. Es ist keine weitere Prüfung, kein Sehtest und kein Erste-Hilfe-Seminar notwendig.


Für die Ausstellung fallen die üblichen Gebühren im Amt an. Diese sind nicht in unserem Preis enthalten.


(* Die Kopie Deines Nachweises bewahren wir auf. Zusätzlich registrieren wir alle von uns beschulten Personen, für den Fall, dass die zuständige Behörde, vor Erteilung der neuen Fahrerlaubnis, überprüfen möchte, ob die Beschulung tatsächlich stattgefunden hat. Mit diesem Verfahren hast Du persönlich dann allerdings nichts mehr zu tun.)

Für Interessierte: was es damit auf sich hat...und andere Fragen
  • Die 984. Sitzung des Bundestages


    Tatsächlich arbeiten und diskutieren unsere Politiker regelmäßig und am 20. Dezember 2019 taten sie dies zum 984. Mal.


    Dem Vorschlag der Bundesregierung, es Inhabern eines PKW-Führerscheins künftig einfacher zu machen, Motorräder bis 125 ccm zu fahren, wurde zugestimmt.

  • Andere Länder


    In anderen Ländern war dies bereits, teils sehr lange, üblich.


    So erhält man z. B. in Italien, zusammen mit der Klasse B, automatisch auch die Erlaubnis Motorräder der Klasse A1 zu fahren. Aber Achtung...diese Erlaubnis gilt tatsächlich nur in Italien.


    Auch Frankreich und Österreich  erlauben das Führen von Motorrädern der Klasse A1, wenn eine mindestens 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen werden kann bzw. ein ununterbrochener Besitz der Klasse B bestand.


    Wie in Italien auch gilt die Berechtigung aber nur auf Österreichischem Hoheitsgebiet.

  • Wo gilt der neue Führerschein?

    Der Führerschein der Klasse B (196) gilt


    nur in Deutschland


    Das ist für alle wichtig, die beabsichtigen in Ländern ausserhalb Deutschlands 125er Boliden zu fahren.


    Die neue Führerscheinregelung hat nur innerhalb unserer Landesgrenzen Gültigkeit. Solltest Du also auch im Ausland Motorräder/Roller dieser Art führen wollen, kommst Du an der regulären Klasse A1 nicht vorbei.

  • Erweitern auf A2 / A

    Der Führerschein der Klasse B (196) ist nicht nur ausschließlich auf Deutschland beschränkt.


    Er ist zudem auch nicht erweiterungsfähig.


    Ihr könnt, basierend auf B (196), nicht die Klasse A2 und auch nicht die Klasse A erwerben.


    Solltet ihr also größere Motorräder fahren wollen, kommt ihr an einem regulären Motorradführerschein nicht vorbei...gut, dass wir den auch anbieten ;)

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